Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung, Änderung
Die KLW GmbH, Edisonstraße 21, 74076 Heilbronn (im folgenden KLW genannt) erbringt ihre Leistungen/Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von der KLW schriftlich bestätigt werden.
Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Die KLW ist berechtigt, jederzeit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Die KLW weist seine Kunden schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht. Die KLW behält sich vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Abs. 3 gemäß § 28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) § 23 Abs. 2 Nr.1a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) zu ändern.
1.Teil: Bestellung als Datenschutzbeauftragter
- 1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und ergibt sich aus Art. 39 DS-GVO. Datenschutzrechtliche Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter werden nur erbracht, wenn hierfür eine entsprechende Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter vereinbart wurde.
- 2 Befugnisse/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Bei der Anwendung seiner Fachkunde ist der Datenschutzbeauftragte gem. Art. 38 Abs. 3 DS-GVO, weisungsfrei. Gegenüber der Geschäftsführung hat er ein direktes Vortragsrecht und ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch die Geschäftsführung angemessen zu unterstützen.
(2) Der Datenschutzbeauftragte wirkt darauf hin, dass die Richtlinien, Anweisungen und Gesetze zum Datenschutz eingehalten werden. In Erfüllung seiner Aufgaben wird die Geschäftsführung nach vorheriger Absprache dem DSB ein ungehindertes Kontroll- und Zutrittsrecht im gesamten Unternehmen ermöglichen und ihn ermächtigen, sämtliche Unterlagen einzusehen sowie Zugriff zu Anwendungsprogrammen und Datenbestände zu nehmen, sofern dies für seine Tätigkeit erforderlich ist.
(3) Dem Datenschutzbeauftragten ist durch die jeweilige datenverarbeitende Stelle eine Übersicht nach der Maßgabe des Art. 30 DS-GVO, zur Verfügung zu stellen, soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, über
Name und Anschrift der Firma,
Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer/innen oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter/innen und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen,
Anschrift der verantwortlichen Stelle,
Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung,
Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien-Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können,
Regelfristen für die Löschung der Daten,
geplante Datenübermittlung in Drittstaaten,
Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach Art. 32 Abs. 1 DS-GVO, zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.
(4) Der Auftraggeber stellt die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere einen Arbeitsplatz, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zu Verfügung.
(5) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner als feste Bezugsperson für alle die Beratung und Betreuung betreffenden Angelegenheiten. Sie ist in die Lage zu versetzen alle zu treffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist in die Bestellurkunde zu benennen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung der Beratung und Betreuung notwendig sind.
(6) Der Datenschutzbeauftragte ist über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig im Vorfeld der Planung zu unterrichten.
- 3 Mitwirkungspflichten Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer erfüllt die in § 1 beschriebenen Aufgaben durch den in der Bestellurkunde benannten Mitarbeiter.
(2) Die fachliche Qualifikation als Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als Datenschutzbeauftragten wird gewährleistet.
(3) Der Mitarbeiter erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
- 4 Verschwiegenheitspflicht
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweiligen anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie-für den Auftragnehmer sämtliche Arbeitsergebnisse.
(2) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Stelle bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihre Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen;
soweit eine ausdrückliche Befreiung durch den Betroffenen vorliegt.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Vertragsparteien, dies gilt insbesondere für den Datenschutzbeauftragten.
(5) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- 5 Vertretung und Mitarbeiterwechsel
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall einer Verhinderung des bestellten Datenschutzbeauftragten, einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Vertretung zu benennen. Dieser unterliegt allen Verpflichtungen dieser Vereinbarung und ist ausschließlich für die Dauer der Vertretung autorisiert, die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten auszuüben. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Vertretung schriftlich zu bestätigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall, des Ausscheidens seines benannten Mitarbeiters oder für den Fall, dass der Mitarbeiter der Aufgabe als Datenschutzbeauftragter aus betrieblichen Gründen nicht mehr nachkommen kann, unverzüglich einen Nachfolger zu benennen, der ebenfalls über die nach Art. 37 Abs. 5 DS-GVO, vorgeschriebenen Fachkunde verfügt.
(3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt aus Wirtschafts- oder sonstigen Gründen einen neuen qualifizierten Mitarbeiter für die Durchführung der Aufgaben aus § 1 zu benennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Wechsel schriftlich zu bestätigen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet den benannten Nachfolger schriftlich mittels Bestellungsurkunde zu bestellen.
(5) Bei einem Wechsel des Mitarbeiters ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
- 6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag zwischen den Parteien.
(2) Sollten sich aufgrund einer wesentlichen Änderung in den betrieblichen Verhältnissen der Auftraggeber eine Notwendigkeit für die Anpassung eines Honorars ergeben, so verpflichten sich die Parteien hierüber zu verhandeln, erstmalig jedoch frühestens nach sechs Monaten.
(3) Der Auftragnehmer erstellt zum Monatsende eine Rechnung.
(4) Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils nach 8 Tagen, nach Zugang der Rechnung, ohne Abzug zu zahlen.
(5) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
$ 7 Kündigung
(1) Sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
(2) Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- 8 Rechteeinräumung
(1) „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrages geschaffene Werke, insbesondere Dokumente und Präsentationen.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht auf Nutzung für sämtliche bekannte Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein.
- 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
(2) Ansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist unbeachtet der Art des Anspruchs, sofern gesetzlich zulässig, auf den durchschnittlichen Jahresumsatz der zurückliegenden 12 Monate zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, jedoch auf höchstens 1.000.000, – EUR begrenzt.
(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch für die persönliche Haftung zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- 10 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente ohne qualifizierte Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfüllen dieses Schriftformerfordernis nicht.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Vertretungsberechtigt zur Vereinbarung von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden ist auf Seiten des Auftragnehmers ausschließlich die Geschäftsführung.
(4) Jede Partei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
(6) Auf diesen Vertrag findet das deutsche Recht Anwendung.
(7) Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftraggebers.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
(9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
- 11 Leistungsorte
(1) Unternehmenssitz des Auftraggebers ist die Adresse, die im jeweiligen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber angegeben ist.
(2) Unternehmenssitz des Auftragnehmers ist, KLW GmbH, Edisonstraße 21, 74076 Heilbronn.
- Teil: Bestellung als Informationssicherheitsbeauftragter, Beratungsleistungen sowie Bewertungen des Informationssicherheitsniveaus mittels Gap-Analysen
- 1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Tätigkeiten des Informationssicherheitsbeauftragten richtet sich nach der im Angebot bestätigten Leistung. Das Angebot wird Bestandteil des Vertrages. Die Leistungen können insbesondere die Bestellung als Informationssicherheitsbeauftragter sowie Beratungsleistungen und GAP-Analysen im Bereich Informationssicherheit umfassen. Beratungsleistungen und GAP-Analysen können unabhängig von einer Bestellung zum Informationssicherheitsbeauftragten erbracht werden.
- 2 Befugnisse/Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Bei der Anwendung seiner Fachkunde ist der Informationssicherheitsbeauftragte weisungsfrei. Gegenüber der Geschäftsführung hat er ein direktes Vortragsrecht und ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch die Geschäftsführung angemessen zu unterstützen.
(2) Der Informationssicherheitsbeauftragte wirkt darauf hin, dass die Richtlinien, Anweisungen und Gesetze zur Informationssicherheit eingehalten werden. In Erfüllung seiner Aufgaben wird die Geschäftsführung nach vorheriger Absprache dem Informationssicherheitsbeauftragten ein ungehindertes Kontroll- und Zutrittsrecht im gesamten Unternehmen ermöglichen und ihn ermächtigen, sämtliche Unterlagen einzusehen sowie Zugriff zu Anwendungsprogrammen und Datenbestände zu nehmen, sofern dies für seine Tätigkeit erforderlich ist.
(3) Dem Informationssicherheitsbeauftragten sind die vorhandenen Dokumentationen, soweit vorhanden, zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist ihm Einsichtnahme in Abläufe, Protokolle, Software und Abwicklungen hierzu zu gewährleisten.
(4) Der Auftraggeber stellt die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere einen Arbeitsplatz, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung.
(5) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner als feste Bezugsperson für alle die Beratung und Betreuung betreffenden Angelegenheiten. Dieser ist in die Lage zu versetzen alle zu treffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Ansprechpartner des Auftraggebers ist in die Bestellurkunde zu benennen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung der Beratung und Betreuung notwendig sind.
(6) Der Informationssicherheitsbeauftragte ist über Vorhaben zur IT, Anschaffungen oder Umstellungen rechtzeitig, im Vorfeld der Planung, zu unterrichten.
- 3 Mitwirkungspflichten
Auftragnehmer
(1) Der Auftragnehmer erfüllt die in § 1 beschriebenen Aufgaben durch den in der Bestellurkunde benannten Mitarbeiter.
(2) Die fachliche Qualifikation als Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als Informationssicherheitsbeauftragter wird gewährleistet.
(3) Der Mitarbeiter erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
Auftraggeber
(4) Der Auftraggeber gewährleistet im Rahmen von § 6/7 die fortlaufende unterjährige Beauftragung im Rahmen der Weiterentwicklung der Prozesse. Hierzu unterbreitet ihm der Auftragnehmer entsprechende Maßnahmen.
- 4 Verschwiegenheitspflicht
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweiligen anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich
anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know- how, sowie für den Auftragnehmer sämtliche Arbeitsergebnisse.
(2) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Stelle bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen;
soweit eine ausdrückliche Befreiung durch den Betroffenen vorliegt.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter der Vertragsparteien, dies gilt insbesondere für den Informationssicherheitsbeauftragten.
(5) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- 5 Vertretung und Mitarbeiterwechsel
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Fall einer Verhinderung des bestellten Informationssicherheitsbeauftragten, einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Vertretung zu benennen. Dieser unterliegt allen Verpflichtungen dieser Vereinbarung und ist ausschließlich für die Dauer der Vertretung autorisiert, die Befugnisse des Informationssicherheitsbeauftragten auszuüben. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Vertretung schriftlich zu bestätigen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall, des Ausscheidens seines benannten Mitarbeiters oder für den Fall, dass der Mitarbeiter der Aufgabe als Informationssicherheitsbeauftragter aus betrieblichen Gründen nicht mehr nachkommen kann, unverzüglich einen Nachfolger zu benennen, der über die notwendige Fachkunde verfügt.
(3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt aus Wirtschafts- oder sonstigen Gründen einen neuen qualifizierten Mitarbeiter für die Durchführung der Aufgaben aus § 1 zu benennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Wechsel schriftlich zu bestätigen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet den benannten Nachfolger schriftlich mittels Bestellungsurkunde zu bestellen.
(5) Bei einem Wechsel des Mitarbeiters ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
- 6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag zwischen den Parteien.
(2) Sollten sich aufgrund einer wesentlichen Änderung in den betrieblichen Verhältnissen der Auftraggeber eine Notwendigkeit für die Anpassung eines Honorars ergeben, so verpflichten sich die Parteien hierüber zu verhandeln, erstmalig jedoch frühestens nach sechs Monaten.
(3) Der Auftragnehmer erstellt zum Monatsende eine Rechnung.
(4) Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils nach 8 Tagen, nach Zugang der Rechnung, ohne Abzug zu zahlen.
(5) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
- 7 Kündigung
(1) Sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
(2) Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- 8 Rechteeinräumung
(1) „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrages geschaffene Werke, insbesondere Dokumente und Präsentationen.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt deren Entstehung, das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht auf Nutzung für sämtliche bekannte Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein.
- 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
(2) Ansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist unbeachtet der Art des Anspruchs, sofern gesetzlich zulässig, auf den durchschnittlichen Jahresumsatz der zurückliegenden 12 Monate zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, jedoch auf höchstens 1.000.000,00 EUR begrenzt.
(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Inan-spruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang auch für die persönliche Haftung zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- 10 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente ohne qualifizierte Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfüllen dieses Schriftformerfordernis nicht.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Vertretungsberechtigt zur Vereinbarung von Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden ist auf Seiten des Auftragnehmers ausschließlich die Geschäftsführung.
(4) Jede Partei darf nur ggü. unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
(6) Auf diesen Vertrag findet das deutsche Recht Anwendung.
(7) Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz des Auftraggebers.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.
(9) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
- 11 Leistungsorte
(1) Unternehmenssitz des Auftraggebers ist die Adresse, die in diesem Vertrag angegeben ist. (2) Unternehmenssitz des Auftragnehmers ist, KLW GmbH, Edisonstraße 21, 74076 Heilbronn.
- Teil: IT-Dienstleistung
- 1 Pflichten der KLW
Die KLW gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner IT-Infrastruktur im Internet von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von KLW liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), sowie angekündigte Wartungsarbeiten außerhalb der Kernzeiten (Montag bis Freitag von 07:00h 18:00h) Soweit die KLW kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die KLW ist befugt solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert die KLW den Kunden unverzüglich. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt die KLW dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Die KLW leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die KLW die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
- 2 Pflichten des Kunden
Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich der KLW jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf, entsprechende Anfrage der KLW binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail- Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden. Der Kunde hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Die KLW behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen acht Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Die KLW behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Der Kunde verpflichtet sich, von KLW zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und die KLW unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen der KLW verursachen, insbesondere CGI- und PHP Skripte. Die KLW kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. colocated Server). Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt die KLW dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom KLW gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen: Unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking); Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing), Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning); versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung); das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren Trojanern u.s.w. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist die KLW zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- 3 Domains / Namen
Sofern der Kunde über die KLW eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zustande, die KLW wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Dieses gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern die KLW nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist. Die KLW hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domains der KLW vergebenen Subdomains. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die KLW hiervon unverzüglich unterrichten. Die KLW ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (derzeit mindestens. € 7.500,- in Worten Siebentausendfünfhundert) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde die KLW hiermit frei.
- 4 Internet-Auftritte / Web Präsenzen
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegengesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine pornographischen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.). Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,- Die KLW ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
- 5 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Sofern keiner der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von KLW mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die ,gesamte gelieferte Ware Eigentum von KLW. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die KLW, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Kunde hat der KLW jederzeit nach vorheriger Ankündigung den Zugang zu dem im Eigentum der KLW befindlichen Geräten insbesondere Mietgeräten zu ermöglichen.
- 6 Kündigung und ihre Folgen
Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder Auftragsbestätigung. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die KLW insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät und/oder schuldhaft gegen eine der in diesen AGB‘s geregelte Pflicht verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet, dass sie den ihren AGB´s aufgestellten Vorgaben genügt. Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist Die KLW berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direkt-Preisliste künftig abzurechnen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Posteinschreiben.
- 7 Preise und Zahlung
Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht die KLW monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss, Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er – sofern er Vollkaufmann ist – vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist die KLW zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Die KLW ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen Konditionen fortgesetzt. Die KLW ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Gegen Forderungen der KLW kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
- 8 Rechte Dritter
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von KLW erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die KLW behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Kunden wird KLW von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die KLW von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf den Kunden Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die KLW die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde die KLW hiermit frei. Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen Soweit die KLW für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt sie dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Sofern die KLW dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt sie dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an die KLW zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Sollte der Kunde individuelle Software auf dem System nutzen wollen, so übernimmt die KLW gegen Aufwandsentschädigung gem. der gültigen Preisliste die Installation und Administration der Software sofern technisch möglich. Für alle notwendigen Lizenzen hierfür trägt der Kunde selbst die Verantwortung. Der Kunde sicher der KLW zu, dass er nur ausreichend lizenzierte Software zur Installation der KLW übergibt.
- 9 Gewährleistung
Die KLW ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum der KLW über. Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom der KLW dafür zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert die KLW kostenlos Ersatz. Die KLW ist berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware Mängel nachzubessern. Die KLW ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei der KLW auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat der KLW bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Die KLW weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann.
Die KLW garantiert nicht, dass von KLW eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. Die KLW gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom KLW eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt die KLW keinerlei Gewährleistung.
- 10 Haftungsbeschränkung
Die KLW haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen und soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung ausgeschlossen. Die KLW haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet die KLW nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die KLW nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die KLW nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet die KLW lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze. Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, insbesondere betrifft dies auch den Schaden aus Datenverlust, aus Leistungsunterbrechungen oder das Haftungsinteresse des Kunden gegenüber Dritten, Wiederherstellungskosten des Kunden usw., ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der KLW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen der KLW.
- 11 Datenschutz
Die KLW weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom KLW während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die KLW auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Die KLW verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die KLW wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte
weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die KLW gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Die KLW weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass die KLW das auf den Servern gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht ohne zusätzliche sichere Verschlüsselung jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. Sollte der Kunde ein System verwenden, in welchem er selbst Daten seiner Mitarbeiter z.B. Exchange Postfächer Kalender u.s.w. bearbeiten oder einsehen kann, so stellt der Kunde selbst sicher, dass er die hierfür alle notwendige Zustimmung der einzelnen Personen besitzt. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, die KLW im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist der Gerichtsstand Stuttgart als zuständig vereinbart. Die KLW kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz sowie in Stuttgart erheben.
- 12 Schlussbestimmungen
Alle Erklärungen der KLW können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit der KLW und bietet diese Gesellschaft dem Kunden einen Vertrag an, der einem mit der KLW geschlossenen Vertrag entspricht, so kann die KLW den bestehenden Vertrag fristlos kündigen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Der Kunde hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag oder der Nutzung von Leistungen der KLW, sich über die Vertragsleistungen gemäß Auftrag informiert und die Möglichkeit erhalten zu haben diese zu testen. Er hat sich von den Maßnahmen und Einrichtungen zur Gewährleistung des Betriebs, der Datensicherheit und der Vertraulichkeit überzeugen können und die aktuelle Preisliste erhalten. Der Kunde hat alle Bedingungen, Zusatzbedingungen, AGB und ergänzende Bedingungen für Office Hosting Terminal Server Service gelesen und verstanden.
- 13 Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz:
Beanstandungen bitte an die KLW GmbH, Edisonstraße 21, 74076 Heilbronn. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von KLW oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen. Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die KLW GmbH, Edisonstraße 21, 74076 Heilbronn, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die KLW nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
Wir sind europaweit und weltweit für Sie tätig.
Die Kunden der KLW GmbH profitieren von folgenden Förderprogrammen:
Die KLW GmbH ist in folgenden Förderprogrammen akkreditiert:
BAFA Beratung Förderung unternehmerischen Know-hows
Förderprogramme zur Digitalisierung in den jeweiligen Bundesländern
Wir sind Kooperationspartner mit

© KLW GmbH 2023


