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Notfallmanagement & NIS-2 – Entscheiden unter Druck
Warum geraten Unternehmen im Ernstfall ins Stocken?
Nicht wegen fehlender Technik, sondern aufgrund unklarer Entscheidungswege, mangelnder Vorbereitung und nicht gelebter Notfallprozesse.
Kostenloses Praxis-Webinar:
Notfallmanagement & NIS-2: Entscheiden unter Druck
Gemeinsam mit der smart2success GmbH zeigen wir, wie Unternehmen im Krisenfall handlungsfähig bleiben und die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie praxisnah umsetzen. Erfahren Sie, wie Notfallmanagement, Krisenorganisation und Compliance wirksam ineinandergreifen.
Das nehmen Sie mit:
- Welche Anforderungen NIS-2 an Notfall- und Krisenmanagement stellt
- Wie Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege im Ernstfall klar definiert werden
- Wie Sie auf Sicherheitsvorfälle strukturiert und nachvollziehbar reagieren
- Welche Rolle Geschäftsführung, IT und Fachbereiche im Krisenfall übernehmen
- Typische Fehler in Notfall- und Krisensituationen und wie Sie diese vermeiden
🗓 Termin: 16.09.2026 | ⏰ 10 Uhr | ⏳ ca. 45–60 Min | 💻 Teams
👉 Anmeldung: https://events.teams.microsoft.com/event/5cde76cf-f3e6-416d-8439-7c832ae8336e@ef53ffb3-8044-49ea-9d8f-8d864bb294f0
Seminare zum Thema Datenschutz
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Nach Artikel 30 DSGVO müssen alle Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen und laufend ergänzen. Bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde wird dieses Dokument als erstes von der Aufsichtsbehörde angefordert.
Es drohen hohe Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2% des Jahresumsatzes, wenn Sie kein Verfahrensverzeichnis erstellt haben oder dieses nur lückenhaft geführt haben.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der datenschutzkonformen Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, telefonisch oder per Mail.
KLW GmbH | Edisonstraße 21 | D-74076 Heilbronn
Tel: 07131 385340 | E-Mail: info@klw.de
Löschkonzept – Richtlinie für das Löschkonzept
Grundlegende Regeln für die Löschung von personenbezogenen Daten gibt die DSGVO in Artikel 17 Absatz 1 wieder.
Nach Art. 17 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn die Einwilligung einer betroffenen Person widerrufen wurde. Für bestimmte personenbezogene Daten, die im Unternehmen verarbeitet werden, bestehen jedoch gesetzliche Aufbewahrungsfristen, bspw. aus dem Steuerrecht oder Handelsgesetzbuch.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Erstellung eines Löschkonzeptes bzw. einer Richtlinie für das Löschkonzept. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, telefonisch oder per Mail.
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Tel: 07131 385340 | E-Mail: info@klw.de
Datenschutzfolgeabschätzung
Nach Art. 35 DSGVO ist eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen, wenn ein hohes Risiko für die Rechte der Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist ein Prozess, um das Risiko zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen.
Die Datenschutzfolgeabschätzung muss vor Beginn der Verarbeitung der Daten bzw. Informationen erfolgen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, telefonisch oder per Mail.
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Tel: 07131 385340 | E-Mail: info@klw.de
Mitarbeiterschulungen im Datenschutz
Awarness-Schulungen, Basis Schulungen im Datenschutz oder abteilungsspezifische Mitarbeiterschulungen
Wir bieten eine allgemeine Mitarbeiterschulung an und abteilungsspezifische Mitarbeiterschulungen für die Abteilungen IT, Human Ressource, Vertrieb, Marketing etc. an.
Da der Mensch das größte Risiko ist, ist es unabdingbar, Mitarbeiter zu sensibilisieren, wie Risiken im Datenschutz und Datensicherheit vermieden werden können bzw. wie Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten minimiert werden können.
Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, telefonisch oder per Mail.
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Seminare IT-Security
Einführung in das IT-Security Management System (ISMS)
In 4 Schritten mit der Plan-Do-Check-Act Methode:
PLAN = Planen
- Notwendigkeit für IT-Sicherheitsprozess herausstellen.
- Strukturanalyse durchführen.
- Kosten und Aufwände schätzen.
DO = Umsetzen
- Leitlinie zur Informationssicherheit formulieren und etablieren.
- Schutzbedarfsfeststellung durchführen und dokumentieren.
- Verantwortung und Rolle festlegen.
- Richtlinien entwickeln und freigeben.
- Maßnahmen nach Unternehmensanforderungen umsetzen.
CHECK = Überprüfen
- Review und Audits zur kontinuierlichen Verbesserung durchführen.
- Lieferanten- und Dienstleisteraudit.
ACT = Handeln
- Verbesserungsmaßnahmen festlegen und umsetzen.
- Dokumentationsprozesse sicherstellen.
Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, telefonisch oder per Mail.
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IT-Risikoanalyse
Die IT-Risikoanalyse ist ein Teilbereich aus dem kompletten Risikomanagement-Prozess, nach ISO 31000.
Ziel der Risikoanalyse ist es, durch ein möglichst strukturiertes Vorgehen die wesentlichen Risiken z.B. eines Unternehmens, Geschäftsbereichs oder Projektes zu erkennen und zu priorisieren; basierend auf einer nachvollziehbaren quantitativen Beschreibung des Risikos.
Ablauf einer Risikoanalyse:
- Vorbereitung einer Risikoanalyse, Risikoidentifikation. (Welche Ereignisse können eintreten?)
- Risikoeinstufung. (Welchen Schaden kann das Ereignis auslösen, welche Eintrittswahrscheinlichkeit liegt zugrunde?)
- Risikobewertung. (Wird das Risiko akzeptiert oder muss es behandelt werden?)
- Behandlung von Risiken, verhindern, reduzieren, akzeptieren oder teilen bzw. transferieren von Risiken.
- Risiken unter Beobachtung.
- Kontinuierliche Verbesserung des IT-Risikomanagement Prozesses.
- Praxisbeispiele.
Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, telefonisch oder per Mail.
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Haben Sie Interesse an unseren Schulungen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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Wir sind europaweit und weltweit für Sie tätig.
Die Kunden der KLW GmbH profitieren von folgenden Förderprogrammen:
Die KLW GmbH ist in folgenden Förderprogrammen akkreditiert:
BAFA Beratung Förderung unternehmerischen Know-hows
Förderprogramme zur Digitalisierung in den jeweiligen Bundesländern
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